AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Markus Pirerfellner - Planungsbüro
Pirerfellner Markus, BEd.
Sonnenweg 14
4262 Leopoldschlag
Tel.: 0681 / 10482084
E-Mail: markus@pmahus.at
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen und Verträge zwischen dem Planungsbüro Markus Pirerfellner (im Folgenden „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber im Bereich Planung, Zeichnungserstellung, Visualisierung, Einreichplanung, Bestandsaufnahme, Modellierung sowie sonstigen technischen Dienstleistungen im Hochbau.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese schriftlich anerkannt wurden.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
2. Beauftragung durch Befugte
Die Leistungen des technischen Zeichenbüros erfolgen ausschließlich im Rahmen der in Österreich geltenden gewerberechtlichen Bestimmungen.
Planungen, Einreichunterlagen sowie sonstige genehmigungsrelevante Dokumente dürfen nur im Auftrag und unter Verantwortung einer hierzu gesetzlich befugten Person oder eines befugten Unternehmens (z. B. Baumeister, Ziviltechniker, Architekt, Ingenieurbüro oder sonstige nach österreichischem Recht befugte Gewerbetreibende) erstellt werden.
Der Auftraggeber bestätigt mit Auftragserteilung, dass eine entsprechende Befugnis vorliegt oder dass er die Unterlagen ausschließlich zur internen Vorplanung ohne Einreichabsicht verwendet.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für eine unzulässige Verwendung der Planunterlagen entgegen den gewerberechtlichen Bestimmungen.
3. Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt technische Dienstleistungen insbesondere in folgenden Bereichen:
- Entwurfs-, Einreich- und Polierpläne
- Bestandspläne und Digitalisierungen
- 2D- und 3D-Planerstellung
- Visualisierungen
- Flächen- und Massenermittlungen
- Planaufbereitung für Behörden
- Energieausweisberechnungen • Unterstützung bei Behördenunterlagen (ohne behördliche Gewährleistung)
Der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte Ausarbeitung, jedoch keinen baubehördlichen oder statischen Erfolg sowie keine Genehmigung durch Behörden.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sämtliche für die Leistung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung, insbesondere:
- Vermessungsdaten
- Grundbuch- und Katasterunterlagen
- Bebauungsbestimmungen
- Bestandspläne
- Statik- und Haustechnikangaben
Für die Richtigkeit dieser Unterlagen haftet ausschließlich der Auftraggeber bzw. der jeweilige Fachplaner.
Mehrkosten durch unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen trägt der Auftraggeber.
5. Fremdleistungen und Fachplaner
Leistungen von Statikern, Geometern, Haustechnikplanern oder Behörden werden vom Auftragnehmer lediglich weitergeleitet bzw. organisatorisch unterstützt. Für deren Inhalte wird keine Haftung übernommen.
6. Honorar und Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Verrechnung nach Zeitaufwand zum jeweils gültigen Stundensatz oder pauschal laut Angebot.
Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß §456 UGB verrechnet sowie Mahnspesen in angemessener Höhe.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Arbeiten einzustellen.
7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Sämtliche Pläne, Zeichnungen, Modelle, Visualisierungen und digitalen Daten bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers gemäß Urheberrechtsgesetz.
Der Auftraggeber erhält ein einfaches, projektbezogenes Nutzungsrecht nach vollständiger Bezahlung.
Eine Weitergabe an Dritte, Wiederverwendung oder Änderung ohne Zustimmung des Auftragnehmers ist unzulässig.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für grob fahrlässige oder vorsätzliche Fehler.
Keine Haftung wird übernommen für:
- statische Berechnungen
- bauphysikalische Nachweise
- Vermessungsfehler
- behördliche Entscheidungen
- Ausführungsfehler der Baufirma
- Kostenüberschreitungen der Bauausführung
- unzulässige Verwendung der Planunterlagen
Schadenersatz ist der Höhe nach mit dem Auftragswert begrenzt.
9. Planänderungen
Änderungen nach Freigabe durch den Auftraggeber gelten als Zusatzleistung und werden nach Aufwand verrechnet.
Mehrfache Planänderungen, Variantenstudien oder Umplanungen aufgrund neuer Vorgaben gelten nicht als ursprünglicher Leistungsumfang.
10. Termin und Fristen
Terminangaben sind unverbindliche Zieltermine, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermin vereinbart.
Verzögerungen aufgrund fehlender Unterlagen, Behörden, Fachplaner oder höherer Gewalt begründen keine Haftung.
11. Rücktritt
Der Auftraggeber kann jederzeit schriftlich vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall sind sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen zu bezahlen.
Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten bei:
- Zahlungsverzug
- fehlender Mitwirkung
- rechtlich unzulässigen Bauvorhaben
12. Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung im Sinne der DSGVO. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies für Behördenverfahren oder Fachplaner erforderlich ist.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers. (Gerichtsstand Freistadt).
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An deren Stelle tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Regelung.