Einreichplan
1. Abstimmung des Entwurfs - Der freigegebene Entwurf bildet die Grundlage für die Einreichunterlagen. Sämtliche planungsrelevanten Maße, Höhen und Flächen werden geprüft und behördengerecht ausgearbeitet.
- Lageplan (z. B. M 1:500 oder M 1:1000)
- Einreichpläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten – üblicherweise M 1:100)
- Baubeschreibung
- Flächen- und Kubatur Berechnungen
- Nachbarschaftsverzeichnis (sofern erforderlich)
- erforderliche Formulare der jeweiligen Gemeinde oder Behörde
Die Unterlagen werden entsprechend den geltenden baurechtlichen Vorgaben und technischen Richtlinien vorbereitet.
3. Koordination ergänzender Nachweise - Falls zusätzliche Unterlagen notwendig sind (z. B. statische Nachweise, technische Gutachten), erfolgt die Abstimmung mit den jeweils befugten Fachplaner*innen und Sachverständigen.
4. Einreichung bei der Behörde - Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Zusammenstellung und Übergabe der Unterlagen an die zuständige Behörde sowie bei der Kommunikation im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.