Energieausweis
Der Energieausweis bewertet die energetische Qualität eines Gebäudes und stellt diese in standardisierter Form dar. Er wird gemäß den geltenden landesrechtlichen Bauvorschriften und technischen Richtlinien erstellt und dient als objektive Vergleichsbasis der Gesamtenergieeffizienz.
Inhalte des Energieausweises
Er enthält unter anderem:
- Gebäudestammdaten (Nutzung, Standort, Gebäudetyp)
- Heizwärmebedarf (HWB), Primärenergiebedarf (PEB), Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) und CO₂-Emissionen
- Einordnung in Energieeffizienzklassen (A++ bis G)
- Angaben zu Brutto-Grundfläche und Klimaregion
Gesetzliche Verpflichtung
Beim Verkauf oder bei der Vermietung einer Immobilie ist gemäß Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) ein gültiger Energieausweis vorzulegen. Die Gültigkeit beträgt in der Regel 10 Jahre.
Sowohl bei Neubauten als auch bei Bestandsgebäuden bildet der Energieausweis eine wichtige Grundlage für Planung, Bewertung und Dokumentation.