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Energieausweis - Förderungsberatung

Der Energieausweis ist ein Ausweis, mit welchem die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes angegeben wird. Er ist nach den Bedingungen der jeweiligen technischen Bauvorschriften – welche landesrechtlich geregelt sind – zu erstellen. Weiters ist der Energieausweis die Berechnungsgrundlage für eine eventuelle Förderung über das Land.

Der Energieausweis für Wohngebäude informiert

  • über die Stammdaten des Gebäudes (z.B. Gebäudetyp, Gebäudeart, Standort). Den Hauptteil bildet hier die Darstellung des spezifischen Heizwärmebedarfs, des Primärenergiebedarfs, der Kohlendioxidemissionen und des Gesamtenergieeffizienz-Faktors (Standortklima), wobei die jeweils erreichten Werte in Energieeffizienzklassen (Klasse A++ bis Klasse G; wobei Klasse G den schlechtesten Wert darstellt) eingeteilt werden.
  • über die Gebäudekenndaten (z.B. Brutto-Grundfläche, Klimaregion) und über den Wärme- und Energiebedarf (z.B. Heizwärmebedarf, Warmwasserwärmebedarf, Heizenergiebedarf, etc.).

 


Förderungsberatung

  • Energieausweis
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  •  Erstellung des Energieausweises
  • Entwicklung des optimalen thermischen Sanierungskonzepts
  • Unterstützung bei der Beantragung der Förderungen bei den entsprechenden Behörden

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